Teilprojekt B01 — Landfrieden.
Gewaltverzicht und föderale Ordnung in der Frühen Neuzeit
3. Förderphase (2022-2025)
Das Teilprojekt B01 untersucht, welche Auswirkungen es hat, wenn Sicherheitsprobleme nicht an eine zentrale Instanz delegiert werden, sondern möglichst viele Akteure sich legitimiert sehen, für Sicherheit zu sorgen. In Kontexten von historischer Sicherheitspolitik geht es folglich um Formen oder politische Systeme kollektiver Sicherheit in der Vormoderne. Exemplarisch steht dafür „Landfrieden“, weil es sich dabei um eine spezifische Form der Herstellung von öffentlicher Sicherheit unter den Bedingungen eines fehlenden Gewaltmonopols handelte. Mit der Betonung föderaler Elemente im Heiligen Römischen Reich für die Friedenswahrung demonstriert das Teilprojekt auch, dass es andere historische Möglichkeiten der Wahrnehmung von Sicherheit gab als ein staatliches Gewaltmonopol.
In der abschließenden Phase des SFB/TRR geht es um die beiden Seiten der Medaille „Landfrieden“:
Einerseits um „Recht“, entschied doch erst die Rechtsprechung der Reichsgerichte darüber, was als Landfriedensbruch zu definieren war und welche Konsequenzen dies zur Folge hatte. Im Mittelpunkt steht die Frage, mit welchen Heuristiken die Juristen entsprechende Fälle als Landfriedensbruch einordneten und was sie damit zu sicherheitsrelevanten Situationen erklären konnten (z. B. Religionskonflikte). Zum anderen geht es um die Bedeutung der Faktors „Gewalt“: In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts kamen – mit expliziten Bezug zur Landfriedenswahrung – in zahlreichen Territorien des Heiligen Römischen Reiches Formen der Untertanenmobilisierung und -bewaffnung auf, die als „Landesdefensionen“ bezeichnet wurden. Das Arbeitsvorhaben thematisiert auch auf dieser Ebene den Zusammenhang von Landfriedensexekution und kollektiver Sicherheit.
Bild (nachbearb.):„landtfrid durch Kayser Carol den
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