Teilprojekt A04 — Die Kollektivierung internationaler Sicherheit durch völkerrechtliche Institutionalisierungsprozesse
3. Förderphase (2022-2025)
Das Teilprojekt nimmt den sich verschärfenden Prozess der Ent-Kollektivierung internationaler Sicherheit aus der Perspektive der Versicherheitlichung in den Blick. Als Ausgangspunkt dient die bei bestimmten Staaten erkennbare, vermeintlich veränderte Wahrnehmung völkerrechtlicher Institutionalisierung, nicht als Sicherheitsgewinn, sondern als Bedrohung. Aufgrund der mit der Globalisierung einhergehenden Unüberschaubarkeit der Welt wird die Fähigkeit, unilateral militärisch zu handeln, als Sicherheitsthema interpretiert. Das positive Narrativ einer Kollektivierung internationaler Sicherheit durch völkerrechtliche Institutionalisierungsprozesse wird durch die Rückkehr überwunden geglaubter Argumentationstopoi zur Rechtfertigung unilateralen militärischen Handelns hinterfragt und in den und jenseits der Vereinten Nationen problematisiert. Parallel untersuchen wir, ob die Ent-Kollektivierung die Durchsetzung des Humanitären Völkerrechts weiter erschwert.