Teilprojekt A01 — Geiselstellungen in der Frühen Neuzeit

3. Förderphase (2022-2025)

Das Teilprojekt A01 untersucht frühneuzeitliche Geiselstellungen als eine zwischen Exzeptionalität und Routine changierende Vertragssicherheit im Kontext der französischen Religionskriege und der Französischen Revolution. Dem Teilprojekt liegt damit eine spezifische Perspektive auf Fragen der Vertragssicherheit zu Grunde, denn Geiselstellungen dienten in der Frühen Neuzeit vor allem dazu, die Sicherheit von Verträgen zu gewährleisten, wenn diese durch die fehlende Vertragstreue der Vertragspartner oder Zuschreibungen fehlenden Vertrauens angezweifelt wurde. Die jeweilige Situationsdefinition von Unsicherheit ging damit davon aus, dass das Prinzip „pacta sunt servanda“ bedroht schien und ein Vertrag besonderer Sicherheit bedurfte. Damit spielen Geiselstellungen eine ambivalente Rolle als Heuristik und Repertoire von Versicherheitlichungsprozessen: Als Repertoire zielten sie auf die Herstellung von Sicherheit für vertragliche Abmachungen und gegen potentielle Vertragsbrüche ab, als Heuristik kommunizierten sie aber genau diese Möglichkeit und markierten damit die Unsicherheit von Verträgen. In der dritten Förderphase werden die damit verbundenen Versicherheitlichungsprozesse für Bürgerkriegssituationen analysiert, indem Geiselstellungen in den französischen Religionskriegen sowie die revolutionäre „loi des ôtages“ von 1799 untersucht werden.

 

Lucas Kilian: Votivbild der 40 Münchner Schweden-Geiseln in der Kirche St. Maria Ramersdorf, gestiftet zum Dank für ihre glückliche Rückkehr (Kupferstich, ca. 1635). Stadtarchiv München, Signatur: DE-1992-HV-BS-B-23-19.

 

Teilprojekt A01 — Geiselstellungen in der Frühen Neuzeit

3. Förderphase (2022-2025)

Das Teilprojekt A01 untersucht frühneuzeitliche Geiselstellungen als eine zwischen Exzeptionalität und Routine changierende Vertragssicherheit im Kontext der französischen Religionskriege und der Französischen Revolution. Dem Teilprojekt liegt damit eine spezifische Perspektive auf Fragen der Vertragssicherheit zu Grunde, denn Geiselstellungen dienten in der Frühen Neuzeit vor allem dazu, die Sicherheit von Verträgen zu gewährleisten, wenn diese durch die fehlende Vertragstreue der Vertragspartner oder Zuschreibungen fehlenden Vertrauens angezweifelt wurde. Die jeweilige Situationsdefinition von Unsicherheit ging damit davon aus, dass das Prinzip „pacta sunt servanda“ bedroht schien und ein Vertrag besonderer Sicherheit bedurfte. Damit spielen Geiselstellungen eine ambivalente Rolle als Heuristik und Repertoire von Versicherheitlichungsprozessen: Als Repertoire zielten sie auf die Herstellung von Sicherheit für vertragliche Abmachungen und gegen potentielle Vertragsbrüche ab, als Heuristik kommunizierten sie aber genau diese Möglichkeit und markierten damit die Unsicherheit von Verträgen. In der dritten Förderphase werden die damit verbundenen Versicherheitlichungsprozesse für Bürgerkriegssituationen analysiert, indem Geiselstellungen in den französischen Religionskriegen sowie die revolutionäre „loi des ôtages“ von 1799 untersucht werden.

 

Lucas Kilian: Votivbild der 40 Münchner Schweden-Geiseln in der Kirche St. Maria Ramersdorf, gestiftet zum Dank für ihre glückliche Rückkehr (Kupferstich, ca. 1635). Stadtarchiv München, Signatur: DE-1992-HV-BS-B-23-19.

 

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